Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, § 52 II Nr. 3 AO, sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, § 52 II Nr. 4 AO.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  • Betreuung, Förderung, Hilfe und Pflege für kranke und hilfebedürftige Personen
  • Verbesserung der Versorgungssituation für kranke und hilfebedürftige Personen
  • Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen für kranke und hilfebedürftige Personen
  • Organisatorische Hilfen bei Patienten aus dem Ausland, ggf. auch organisatorische Hilfen bei der Vor- und Nachsorge im Heimatland
  • Ggf. Einrichtung von Notruftelefonen
  • Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Belange und Probleme von kranken und hilfebedürftigen Personen bewusst zu machen
  • Unterstützung von fachgerechter, rehabilitativer, therapeutischer und aktivierender Pflege
  • Veranstaltungen, die der Bildung von sowie der Hilfestellung für Personen dienen, die beruflich oder persönlich mit kranken und hilfebedürftigen Personen in Berührung stehen, z. B. Fach- / Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Therapeuten, Pfleger oder Selbsthilfegruppen für Betroffene.